Das allgemeines Zivilrecht

Kompetente Beratung vom Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Hauke H. Hillmer, Rechtsanwalt für Bau- und Immobilienrecht

Kompetente Rechtsberatung im allgemeinen Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht, auch Bürgerliches Recht genannt, umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen, soweit sie nicht Spezialgebieten zuzuordnen sind.

Meine Beratung im allgemeinen Zivilrecht für Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine umfasst insbesondere die Beratung im Vertragsrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Durchsetzung aller sich daraus ergebenden Ansprüche.

Kauf- und Werkvertragsrecht

Das Kauf- und Werkvertragsrecht stellt einen Schwerpunkt des allgemeinen Zivilrechts dar. Insbesondere im Zusammenhang mit Mängeln der Kaufsache oder des Werkes kann es zu einer Vielzahl von Streitigkeiten kommen.

Im Geschäftsverkehr ist die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen üblich. Hier bedarf es einer umfassenden Beratung bei der Erstellung und Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträge.

Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung

Die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen erfordert eine umfassende Kenntnis des jeweiligen Sachverhalts und der Rechtsbeziehungen der Beteiligten.

Durch eine umfassende, kompetente und auf eine wirtschaftliche Lösung ausgerichtete Beratung können gerichtliche Auseinandersetzungen in vielen Fällen zum Vorteil des Mandanten vermieden werden. Sollte eine gerichtliche Klärung notwendig werden, besteht meine Tätigkeit nicht nur in der konsequenten Rechtsverfolgung, sondern auch in der Durchsetzung der Ergebnisse im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Abwehr einer solchen.

Falls Sie rechtliche Beratung oder Hilfe benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Rechtsanwalt Hillmer auf

Ein starker Schutz für Sie und Ihre Rechte.

Nutzen Sie meine jahrzehntelange Erfahrung in Theorie und Praxis für Ihr Anliegen.

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