Anwalt für Werkvertragsrecht

Kompetente Beratung vom Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Rechtsanwalt Hillmer Baurecht

Sie lassen ein Haus bauen

Damit Ihr Traum nicht zum Albtraum wird

Sie haben sich entschlossen, sich Ihren Traum vom Leben in den eigenen vier Wänden zu erfüllen und sich für den Bau eines Hauses entschieden. Dazu erst einmal herzlichen Glückwunsch, denn eine eigene Immobilie kann doch so viel Vorteile enthalten, Sie vor steigenden Mieten bewahren und Ihnen für Ihr Alter ein entspanntes Ruhekissen schaffen.

Bevor Sie sich jedoch vertraglich binden, sollten Sie Folgendes in jedem Fall beachten:

Einen Bauvertrag, der Ihnen vorgelegt wird, immer prüfen lassen.

  • Niemals Formulierungen unterschreiben, die schwammig sind oder die Sie nicht verstehen.
  • Keine Zahlungen leisten, ohne dass das Unternehmen vorher eine Leistung erbracht hat.
  • Niemals unter Zeitdruck eine Unterschrift und schon gar keine Zahlung leisten.
  • Merke: Ein Vertragspartner, der Sie unter zeitlichen Druck setzt, ist kein Partner.

Sollten Sie spezielle Fragen haben, stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.

Sie sind Bauunternehmer, Projektentwickler, Erschließungsträger

Als Unternehmer im Immobilienbereich, sei es als Bauunternehmer, Projektentwickler oder Erschließungsträger, haben Sie sich einer Herausforderung mit hoher Verantwortung gestellt. Der Aussicht, mit Ihrer Arbeit und Ihrem Einsatz einen angemessenen Unternehmergewinn zu erwirtschaften, steht ein großes wirtschaftliches Risiko gegenüber. Dem tragen Sie Rechnung, indem Sie gründlich kalkulieren und sich mit den rechtlichen Aspekten ausreichend auseinandergesetzt haben.

Bei den rechlichen Überlegungen will ich Sie gerne unterstützen. An dieser Stelle einige Denkanstöße und Hinweise, die Ihnen in Ihrer täglichen Praxis sicher helfen.

So sollten Sie als Handwerker und Bauunternehmer in den Fällen, in denen Sie die Vertragsbedingungen festlegen, den Vertrag nur auf der Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abschließen und die Geltung der VOB nicht vereinbaren.

Projektieren, Entwickeln und Bauen

Damit es nicht später heißt: „Wir sehen uns vor Gericht wieder,“ biete ich Ihnen hier fundierte rechtliche Beratung.

Sie sollten sich konzentrieren auf das, was Ihnen sicherlich viel mehr Freude und wirtschaftlichen Erfolg bringt: projektieren, entwickeln und bauen.

Streiten sollten Sie nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt und Ihre Aussicht, den Streit vor einem Gericht zu Ihren Gunsten zu entscheiden, sehr gut ist.

Meine primäre Aufgabe sehe ich darin, Sie so zu beraten, dass Ihnen Streit mit möglichen langwierigen und  kostenintensiven Prozessen erspart bleibt.
Sie können sich allerdings auch darauf verlassen, dass ich Ihre Interessen mit Entschlossenheit und Durchsetzungsstärke, auch vor Gericht, vertreten werde.

Falls Sie rechtliche Beratung oder Hilfe benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Rechtsanwalt Hillmer auf

Ein starker Schutz für Sie und Ihre Rechte.

Nutzen Sie meine jahrzehntelange Erfahrung in Theorie und Praxis für Ihr Anliegen.

Sprechen Sie mich jetzt an